Reisen im Sommer 2022
Vieles hat sich durch die Pandemie verändert – die Reiselust ist heuer aber wieder besonders groß und viele Länder lockern die Einreisebestimmungen. Mit Einschränkungen vor Ort ist aber wohl auch im Sommer 2022 noch zu rechnen. Darüber hinaus erwartet die Reisebranche allgemein höhere Preise aufgrund steigender Energiekosten. Damit dem Traumurlaub nichts im Weg steht, hat der Mobilitätsclub schon jetzt Tipps für eine optimale Vorbereitung.
Worauf sich Reisende wohl einstellen müssen: Der Sommerurlaub 2022 wird aufgrund steigender Sprit- und Kerosinpreise teurer. Auch bei Unterkünften kann es durch höhere Betriebskosten zu steigenden Preisen kommen. "Früher gebuchte Pauschalreisen mit Fixpreis bieten finanzielle Sicherheit. Bei Reisepaketen, die Flug und Unterkunft beinhalten, sind Preiserhöhungen zwar möglich, allerdings nur bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn. Auch muss dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen sein und die Preisänderung muss sich nachvollziehbar auf bestimmte Kosten wie Treibstoffe oder Wechselkurse beziehen”, erklärt die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Außerdem sind Reisende klar verständlich und schriftlich über die Teuerung zu informieren. Wird die Reise um mehr als acht Prozent teurer, hat man das Recht, kostenlos von der Reise zurücktreten und alle bereits geleisteten Zahlungen retourniert zu erhalten. Achtung: Äußert man sich nicht innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist, gilt die Preiserhöhung als angenommen.
Auch Flugunternehmen können grundsätzlich den Preis des individuell gekauften Tickets nicht einfach und ohne Zustimmung des Fluggastes nachträglich erhöhen. Das ist nur möglich, wenn sich die Airline eine Preiserhöhung vertraglich vorbehalten hat.
Bei der Buchung einer Pauschalreise oder einer Unterkunft, sollte jedenfalls genau auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters geachtet werden: Dort sind die Stornobedingungen enthalten. Wichtig ist vor allem, unter welchen Umständen und bis wann eine Buchung kostenlos stornierbar ist.
Je näher die Reise rückt, desto höher sind grundsätzlich die Stornokosten. Ein kostenfreies Stornieren der Reise ist nur durch neue, außergewöhnliche Umstände, wie z. B. Naturkatastrophen am Urlaubsort, möglich – die Corona-Pandemie zählt dabei nicht mehr als neuer Umstand. "Wenn zum Zeitpunkt der Reisebuchung ein bestimmter Umstand schon bekannt war, dann ist ein kostenfreies Stornieren durch Kund:innen nicht mehr möglich. Daher kann es sinnvoll sein, bei der Buchung die Stornobedingungen genau zu hinterfragen und gegebenenfalls schriftlich vom Veranstalter bestätigen zu lassen.", rät die ÖAMTC-Juristin.
Komplizierter ist die Situation für Individualreisende: Bei einer Stornierung müssen mit jedem einzelnen Leistungserbringer, von der Unterkunft bis zum Mietwagenunternehmen vor Ort, die jeweiligen Stornobedingungen geklärt werden. Grundsätzlich gilt: Können die Anbieter ihre Leistung erbringen, besteht kein Anspruch auf einen kostenfreien Rücktritt.
Eine rechtzeitig abgeschlossene Reiserücktritts- oder Stornoversicherung übernimmt die Kosten für eine nicht angetretene Reise nur dann, wenn ein versicherter Grund vorliegt, wie eine unerwartete Erkrankung. Viele Reiseversicherer decken die Kosten eines Reiseabbruchs oder einer Stornierung derzeit, wenn eine:r der Reisenden an Covid-19 erkrankt, eine im selben Haushalt lebende Person erkrankt und die Anwesenheit des/der Reisenden nötig ist oder wenn eine Quarantäne verordnet wird. Will man aber die Reise aufgrund steigender Fallzahlen, aus Angst vor Erkrankung oder wegen strenger Maßnahmen vor Ort nicht mehr antreten, hilft eine Versicherung nicht und man muss die Stornokosten selbst tragen.
Das A und O einer gelungenen Reise ist die Information im Vorfeld: Die Coronamaßnahmen vor Ort können sich nicht nur schnell ändern, sondern sich auch innerhalb eines Landes unterscheiden. Um beim Restaurant- oder Museumsbesuch keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man sich vor Reiseantritt gezielt über die jeweiligen Maßnahmen vor Ort informieren. "Außerdem empfiehlt es sich, rechtzeitig die konkreten Regeln für die Einreise und die Maßnahmen vor Ort zu überprüfen sowie darauf zu achten, dass das 3-G-Zertifikat dann noch gültig ist", rät ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner abschließend.
Alles zu Ein- und Rückreisebestimmungen für Österreich und alle Länder Europas findet sich tagesaktuell recherchiert beim ÖAMTC Urlaubsservice: www.oeamtc.at/urlaubsservice