Die VAV-Versicherung berücksichtigt auch Oldtimer.
Der Erhalt historischer Technik, die Erfüllung eines Kindheitstraums oder einfach das unvergleichliche Fahrgefühl – die Oldtimer-Szene boomt. Und weil für jede KFZ-Zulassung eine Versicherung vorgeschrieben ist, reagiert die Industrie auf die Popularität der historischen Fahrzeuge mit speziell zugeschnittenen Produkten.
Natürlich ist es auch möglich, das edle Altblech mit einer ganz normalen, beliebigen Autoversicherung, also mit Haftplicht, Voll- oder Teilkasko, zu versehen. Besser ist es natürlich, wenn man für seinen Liebling eine spezielle Oldtimerversicherung abschließt. Das zahlt sich aber nur bei entsprechenden Vorteilen für den Versicherungsnehmer aus. Im Unterschied zur normalen Autoversicherung ist es bei der Oldtimerversicherung so, dass in der Haftpflichtversicherung kein Bonus-Malus-System zum Tragen kommt. Der Grund dafür ist sehr leicht erklärt: Ein Fahrer eines Klassikers ist sehr umsichtig und vorsichtig. Das leuchtet ein, immerhin ist der blecherne Liebling kein schnöder Alltagsgegenstand, sondern automobilgewordene Leidenschaft, die gehegt und gepflegt wird.
Für Fahr- und Stehzeuge
Ein weiterer Unterschied ist, dass in der Oldtimerversicherung auch die Prämie günstiger ist, da Oldtimer und Besitzer für die Versicherer ein gutes Risiko darstellen. Die Fahrzeuge werden selten bewegt, in abgeschlossenen Garagen untergestellt und auch regelmäßig gewartet. Es gibt sogar Versicherungen, die auf Autos spezialisiert sind, die ganzjährig in der Garage stehen, um den Werterhalt zu sichern. Darum muss ein Oldtimer auch nur alle zwei Jahre zum Pickerl. Allerdings gilt es erstmal zu klären, was genau ein Oldtimer eigentlich ist.
Die offizielle Definition des FIVA, also der Federation Internationale des Vihicules Anciens, dem Weltverband aller Oldtimer-Clubs, liest sich recht trocken, wenn man bedenkt, dass es ein sehr emotionales Thema ist. Ein historisches Fahrzeug ist ein mechanisch angetriebenes Straßenfahrzeug, welches mindestens 30 Jahre alt ist, in historisch korrektem Zustand erhalten und gewartet wird und nicht für den alltäglichen Gebrauch verwendet wird. Daher ist es ein Teil unseres technischen und kulturellen Erbes.
Schätzungsweise richtig
Die VAV hat weitere Kriterien an die Versicherungsnehmer – erst ab dem abgeschlossenen 22. Lebensjahr, also mit 23, darf man seinen Oldtimer speziell versichern. Man muss ein Alltagsfahrzeug haben, wobei hier auch ein Firmenwagen zählt. Außerdem darf man mit dem Oldie maximal 9.000 Kilometer und 120 Tage im Jahr fahren.
Dann braucht man ja noch einen Fahrzeugwert – immerhin basiert eine Versicherung ja auf Zahlen. Die VAV regelt das relativ simpel. Bis zu einem Fahrzeugwert von 50.000 Euro ermöglicht die VAV eine Selbstbewertung, die anhand von aussagekräftigen Fotos belegt werden kann. Die Profis empfehlen aber, unabhängig vom Fahrzeugwert, ein Wertgutachten. Außerdem erleichtert solch ein Gutachten den Wiederverkauf – wenn man seinen automobilen Schatz einmal gegen einen anderen austauschen möchte.